Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über wichtige Technische Regeln informieren
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften in der aktuellsten Fassung zugänglich zu machen (gemäß § 12 DGUV Vorschrift 1) und sie über die Inhalte zu unterweisen (gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1). Damit Arbeitgeber im Gesundheitswesen Beanstandungen oder Bußgelder bei behördlichen Kontrollen vermeiden, gibt es dieses praktische Aushangbuch - speziell abgestimmt auf die Erfordernisse im Gesundheitswesen.
Das Aushangbuch bietet folgende Vorteile:
Alle einschlägigen DGUV Vorschriften, Technischen Regeln und Arbeitsstätten-Richtlinien kompakt zusammengefasst in einem Buch.
Alle Vorschriften sind auf dem aktuellsten Rechtsstand. Damit sind Einrichtungen im Gesundheitswesen vor Beanstandungen der Aufsichtsbehörde geschützt!
Für eine einfache und praktische Anwendung ist der Textband mit einer Lochung versehen und bereits fix und fertig zum Aushang vorbereitet.
Inhalte (Auszug):
Unfallverhütungsvorschriften
DGUV Vorschrift 1 (früher BGV A1) Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 11 (früher BGV B2) Laserstrahlung
Technische Regeln für Biostoffe
TRBA 130 Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen
TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
TRBA 255 Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht ausreichend impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst
TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
TRBA 450 Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 500 Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Beschluss 610 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind
Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
TRGS 500 Schutzmaßnahmen
TRGS 525 Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur medizinischen Versorgung
TRGS 555 Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigten
TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Arbeitsstätten-Richtlinien
ASR A1.3 Technische Regel für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.2 Technische Regel für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
TROS Laserstrahlung – Teil: Allgemeines
TROS Laserstrahlung – Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung
TROS Laserstrahlung – Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen
Arbeitsmedizin
AMR Nr. 3.3 Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge
AMR Nr. 13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
Ausschuss für Mutterschutz: Mutterschutz-Regeln
Regel zur Gefährdungsbeurteilung